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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1769/07   

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https://dejure.org/2008,14323
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1769/07 (https://dejure.org/2008,14323)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.01.2008 - 20 B 1769/07 (https://dejure.org/2008,14323)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 20 B 1769/07 (https://dejure.org/2008,14323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Jetzt auch vorzeitige Besitzeinweisung für die Inbetriebnahme der Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline vorerst gestoppt

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Enteignung zugunsten der Landesmesse

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1769/07
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 2007 - 1 BvR 300/06 u. a. -, NVwZ 2007, 573.

    vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 2007 - 1 BvR 300/06 u. a. -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 1. April 1999 - 4 B 26.99 -, NVwZ-RR 1999, 485.

  • BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81

    Anfechtung - Planfeststellungsbeschluss - Flughafen - Aufschiebende Wirkung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1769/07
    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 15.93 -, NVwZ-RR 1994, 305; Beschluss vom 27. Januar 1982 - 4 ER 401.81 -, BVerwGE 64, 347.
  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99

    Besitzeinweisungsverfahren, vorzeitige Besitzeinweisung, Zuständigkeit,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1769/07
    vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 2007 - 1 BvR 300/06 u. a. -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 1. April 1999 - 4 B 26.99 -, NVwZ-RR 1999, 485.
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 15.93

    Zwangsbelastung eines Grundstück zur Verlegung einer Rohrleitung - Wirksamkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1769/07
    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 15.93 -, NVwZ-RR 1994, 305; Beschluss vom 27. Januar 1982 - 4 ER 401.81 -, BVerwGE 64, 347.
  • KG, 17.04.1998 - U 702/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1769/07
    -, NJW 1998, 3064; Schütz in: Hermes/Sellner, AEG, § 21 Rdnrn. 22 f.
  • BVerfG, 29.03.2000 - 2 BvL 3/96

    Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1769/07
    Auf einen Willen des Bundesgesetzgebers, mit diesen Vorschriften den Sachbereich der Zulassung von Rohrleitungsanlagen umfassend und erschöpfend - vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 29. März 2000 - 2 BvL 3/96 -, BVerfGE 102, 99 - auch hinsichtlich einer möglichen enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses zu regeln, deutet nichts Greifbares hin.
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 79.69

    Enteignungsverfahren für die Verlegung einer Fernwasserleitung - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1769/07
    Vor diesem Hintergrund stellt das Enteignungsverfahren eine Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses im Sinne des § 80 Abs. 1 VwGO dar - vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1973 - 4 C 79.69 -, …
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2007 - 20 B 1586/07

    Inbetriebnahme der Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline Dormagen-Krefeld/Uerdingen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1769/07
    Zwar hat der Senat die aufschiebende Wirkung von zwei Klagen Dritter gegen den Planfeststellungsbeschluss mit Beschlüssen vom 17. Dezember 2007 - 20 B 1586/07 und 20 B 1667/07 - teilweise, nämlich hinsichtlich des Betriebes der Rohrleitungsanlage, wieder hergestellt.
  • OVG Thüringen, 11.03.1999 - 2 EO 1247/98

    Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1769/07
    vgl. hierzu OVG Weimar, Beschluss vom 11. März 1999 - 2 EO 1247/98 -, NVwZ-RR 1999, 488; KG, Urteil vom 17. April 1998 - U 702/98 Baul.
  • VG Düsseldorf, 18.09.2007 - 3 L 884/07

    Eilanträge gegen den die "Bayer-Pipeline" betreffenden Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1769/07
    Dies folgt schon aus den die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Klagen ablehnenden Beschlüssen des Verwaltungsgerichts vom 18. September 2007 - 3 L 884/07 und 3 L 915/07 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2003 - 11 B 507/03

    Bestandskräftiger fernstraßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Aussetzung

  • VGH Bayern, 25.08.1995 - 22 CS 95.2269
  • VG Aachen, 07.10.2021 - 6 L 418/21

    Lützerath: Eilanträge gegen die zugunsten von RWE erfolgte vorzeitige

    Dabei kann dahinstehen, ob diese Voraussetzung im Sinne eines "gesteigerten öffentlichen Interesses" erst dann gegeben ist, wenn die Maßnahme nach Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und des Grundstücksinhabers unvermeidlich erscheint, um wesentliche Nachteile für die Gesamtheit oder zumindest eine Vielzahl von Bürgern zu vermeiden, die bei einer verzögerten Durchführung des Vorhabens eintreten würden, vgl. VG Gera, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 5 E 1228/20 Ge -, juris, Rn. 108; VG Halle (Saale), Beschluss vom 19. April 2010 - 3 B 39/10 -, juris, Rn. 51 f., unter Verweis auf Rehs, in: Frenz, § 97, Rn. 3 sowie Greinacher, in: Boldt/Weller, BBergG, 2. Auflage 2016, § 97 Rn. 7; weniger weitreichend wohl OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 20 B 1769/07 -, juris, Rn. 21 ff. (zu § 37 Abs. 1 Satz 1 EEG NRW): "wesentliche Nachteile", oder ob es unter maßgeblicher Bezugnahme auf die Genehmigungslage ausreicht, dass ansonsten der planmäßige Zeitplan des Tagebaubetriebs nicht eingehalten werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 1 S 975/10

    Errichtung einer Ethylenpipeline - vorzeitige Besitzeinweisung

    Die von dem Vorhabenträger unter Ausnutzung der Bestandskraft oder der sofortigen Vollziehbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bereits ergriffenen Maßnahmen stehen der Annahme der Dringlichkeit nicht entgegen (OVG NRW, Beschl. v. 24.01.2008 - 20 B 1769/07 - juris Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21

    Kein vorläufiger Räumungsstop für Lützerath

    Unabhängig davon, ob sich die Schwelle der Dringlichkeit überhaupt danach bestimmt, ob der Träger eines Vorhabens durch (anderweitige) Anstrengungen ein Scheitern des Vorhabens abwenden kann, zum mit § 97 Satz 1 BBergG vergleichbaren § 37 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 EEG NRW verneinend OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 20 B 1769/07 -, juris, Rn. 24, oder sich gar mittels eines anderen Vorhabens eine Beeinträchtigung des Gemeinwohlziels verhindern lässt, wird solches allenfalls dann angenommen werden können, wenn es um Maßnahmen geht, die sich ohne größeren Aufwand realisieren lassen.
  • VG Düsseldorf, 06.07.2012 - 17 L 1056/12

    Rechtmäßigkeit eines Besitzeinweisungsbeschlusses für Baumaßnahmen zum

    Fragen der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses stellen sich im Besitzeinweisungsverfahren nicht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 20 B 1769/07 -, juris, Rz. 19.

    Diese Unwägbarkeiten sind aber mit der durch § 37 Abs. 1 EEG NRW eröffneten Möglichkeit, die vorzeitige Besitzeinweisung schon vor Unanfechtbarkeit der zugehörigen Planfeststellungsbeschlusses zu verfügen, unabdingbar verbunden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 20 B 1769/07 -, juris, Rz. 21.

    Vorausgesetzt wird ein unter zeitlichem Blickwinkel gesteigertes öffentliches Interesse, das gerade durch die vorzeitige Besitzeinweisung gewahrt werden kann und muss, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 20 B 1769/07 -, juris, Rz. 22.

    Das Merkmal der Dringlichkeit verlangt dagegen nicht, dass das Vorhaben sinnvoll schlechterdings ausschließlich sofort verwirklicht werden kann und in diesem Sinne zeitlich engen Bindungen unterliegt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 20 B 1769/07 -, juris, Rz. 24.

  • VG Aachen, 07.10.2021 - 6 L 433/21

    Lützerath: Eilanträge gegen die zugunsten von RWE erfolgte vorzeitige

    Dabei kann dahinstehen, ob diese Voraussetzung im Sinne eines "gesteigerten öffentlichen Interesses" erst dann gegeben ist, wenn die Maßnahme nach Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und des Grundstücksinhabers unvermeidlich erscheint, um wesentliche Nachteile für die Gesamtheit oder zumindest eine Vielzahl von Bürgern zu vermeiden, die bei einer verzögerten Durchführung des Vorhabens eintreten würden, vgl. VG Gera, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 5 E 1228/20 Ge -, juris, Rn. 108; VG Halle (Saale), Beschluss vom 19. April 2010 - 3 B 39/10 -, juris, Rn. 51 f., unter Verweis auf Rehs, in: Frenz, § 97, Rn. 3 sowie Greinacher, in: Boldt/Weller, BBergG, 2. Auflage 2016, § 97 Rn. 7; weniger weitreichend wohl OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 20 B 1769/07 -, juris, Rn. 21 ff. (zu § 37 Abs. 1 Satz 1 EEG NRW): "wesentliche Nachteile", oder ob es unter maßgeblicher Bezugnahme auf die Genehmigungslage ausreicht, dass ansonsten der Zeitplan des Tagebaubetriebs nicht eingehalten werden kann.
  • VGH Bayern, 05.04.2013 - 8 AS 13.40015

    Erfordernis des ernsthaften Bemühens zum freihändigen Erwerb im

    Jedenfalls ist sie durch die "Klarstellung" in der zweiten ergänzenden Vereinbarung vom 13. Februar 2013 und damit rechtzeitig vor dem Erlass des Besitzeinweisungsbeschlusses vom 14. März 2013 erfolgt, der für die gerichtliche Beurteilung der Rechtsmäßigkeit der vorzeitigen Besitzeinweisung maßgeblich ist (vgl. OVG NRW, B.v. 24.1.2008 - 20 B 1769/07 - juris Rn. 31; ThürOLG, U.v. 3.3.2010 - Bl U 687/08 - ThürVBl 2010, 156).
  • VGH Bayern, 05.04.2013 - 8 AS 13.40012

    Vorläufiger Rechtsschutz, vorzeitige Besitzeinweisung, Ladungsfrist, Gebotensein

    Jedenfalls ist sie durch die "Klarstellung" in der zweiten ergänzenden Vereinbarung vom 13. Februar 2013 und damit rechtzeitig vor dem Erlass des Besitzeinweisungsbeschlusses vom 14. März 2013 erfolgt, der für die gerichtliche Beurteilung der Rechtsmäßigkeit der vorzeitigen Besitzeinweisung maßgeblich ist (vgl. OVG NRW, B.v. 24.1.2008 - 20 B 1769/07 - juris Rn. 31; ThürOLG, U.v. 3.3.2010 - Bl U 687/08 - ThürVBl 2010, 156).
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